DSGVO-Informationen

Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Hier erfahren Sie, was Sie diesbezüglich wissen müssen.
Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Seite dient nur zu Informationszwecken und wir empfehlen Ihnen dringend, unabhängigen Rechtsbeistand zu suchen, um zu verstehen, wie Ihre Organisation die DSGVO einhalten muss.
Bereiten Sie sich auf die Einholung einer DSGVO-freundlichen Zustimmung vor

Die Einwilligung nach der DSGVO muss sowohl informiert als auch explizit erfolgen. Wir haben einen Leitfaden für DSGVO-freundliche Einwilligungen erstellt, der Ihnen dabei hilft, die Anforderungen zu verstehen und sich entsprechend vorzubereiten. Erfahren Sie mehr über explizite Einwilligungen und finden Sie Vorschläge für die Verwendung von ActiveCampaign, um die Einwilligung neuer Kontakte einzuholen, bestehende Kontakte um eine erneute Einwilligungen zu bitten und Einwilligungsnachweise aufzuzeichnen und nachzuverfolgen.

Lesen Sie unseren Leitfaden (auf Englisch) zur ausdrücklichen Zustimmung.

Erfahren Sie, wie Sie die Opt-in-Bestätigung einrichten

Die Aktivierung des Double-Opt-In ist eine bewährte Methode, die Ihnen dabei helfen kann, die Anforderungen der DSGVO an die ausdrückliche Zustimmung zu erfüllen. Wenn Double-Opt-In aktiviert ist, müssen Kontakte ihre E-Mail-Adresse bestätigen, bevor sie weitere Mitteilungen erhalten.

Wie Sie Double-Opt-In aktivieren, erfahren Sie in diesem Help-Center-Dokument.

Machen Sie sich mit dem Bearbeiten und Löschen von Kontakten vertraut

Gemäß der DSGVO haben Kontakte das Recht, die Korrektur oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Wenn Sie sich mit der Bearbeitung und Löschung von Kontaktinformationen vertraut machen, können Sie solchen Anfragen nach Inkrafttreten der DSGVO leichter nachkommen.

In unseren Hilfedokumenten erfahren Sie, wie Sie Kontaktinformationen verwalten und Kontakte löschen.

Machen Sie sich mit dem Exportieren von Kontaktdaten vertraut

Das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Zugriffsrecht ermöglichen es Kontakten, ihre personenbezogenen Daten anzufordern. Der Export von Kontaktdaten kann Ihnen dabei helfen, diesen Anfragen nachzukommen.

Wie Sie Kontaktdaten exportieren, erfahren Sie in diesem Help-Center-Dokument.

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Opt-in-Formularen Erklärungen zur Verwendung der personenbezogenen Daten hinzufügen

Die DSGVO verlangt, dass Sie Personen bei der Erfassung ihrer personenbezogenen Daten darüber informieren, wie Sie diese verwenden. Dies ist Teil der neuen Anforderungen an die ausdrückliche Einwilligung.

Obwohl die genauen Anweisungen, die Sie einfügen müssen, von der Verwendung der Daten abhängen, können Sie mithilfe eines HTML-Blocks in Ihren ActiveCampaign-Formularen beliebige Anweisungen einfügen.

Darüber hinaus können Sie benutzerdefinierte Felder verwenden, um ein zusätzliches Kontrollkästchen hinzuzufügen, das eine ausdrückliche Zustimmung anzeigt. In diesem Hilfedokument erfahren Sie, wie Sie benutzerdefinierte Felder hinzufügen.

Einholung eines Zustimmungsnachweises von bestehenden Kontakten

Die DSGVO verlangt von Ihnen, dass Sie den Nachweis einer ausdrücklichen, positiven Einwilligung der betroffenen Personen erbringen können. Die Verordnung gilt insbesondere auch für Kontakte, von denen Sie bereits personenbezogene Daten erhoben haben.

Wenn Sie Ihren Kontakten derzeit keinen Nachweis für deren ausdrückliche Einwilligung vorlegen können, müssen Sie sich möglicherweise an bestehende Kontakte wenden, um die Einwilligung einzuholen, bevor die DSGVO in Kraft tritt.

Löschen Sie Kontakte und Listen, die Sie nicht mehr benötigen

Die DSGVO soll die Privatsphäre der betroffenen Personen schützen und das Risiko eines Datenmissbrauchs minimieren. Um das Risiko zu verringern, kann es sinnvoll sein, abgemeldete Kontakte und Listen, die Sie nicht mehr verwenden, zu löschen.

In der Dokumentation unseres Help Centers erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen den Kontaktstatus und wie Sie Kontakte löschen.

Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt

Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Um die Auswirkungen der DSGVO auf Ihr Unternehmen vollständig zu verstehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.