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Anti-Spam-Gesetz | Regelungen in Deutschland

Definition

Definition

Ein Anti-Spam-Gesetz soll in erster Linie Verbraucher schützen, indem es von ihnen nicht angeforderte, unerwünschte kommerzielle E-Mails rechtlich unterbindet. Die Gesetzgebung in diesem Bereich unterscheidet sich teils signifikant von Land zu Land: In den USA wurde etwa 2002 der CAN-SPAM Act erlassen, in der Europäischen Union trat 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit ihr wurden somit in vielen Ländern Europas neue Standards für Datenschutz und persönliche Daten (im Datenschutzkontext häufig auch als „personenbezogene Daten“ bezeichnet) gesetzt, die insbesondere auch für Aktivitäten im Bereich E-Mail-Marketing von Bedeutung sind.

Die Einhaltung der gültigen Anti-Spam-Gesetzgebung ist für gewöhnlich Bestandteil der Nutzungsbedingungen von E-Mail-Marketing-Anbietern und -Plattformen.

Ist Spam in Deutschland illegal?

Spam ist in Deutschland nicht legal. Dies regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), indem es besagt, dass „eine unzumutbare Belästigung stets anzunehmen ist bei Werbung unter Verwendung (…) elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt (…)“. Hat ein Absender also eine derartige Einwilligung nicht vorab eingeholt, ist eine so unangefordert versandte Nachricht im geschäftlichen Kontext prinzipiell Spam.

Was regelt die DSGVO?

Mit der DSGVO traten eine Reihe von Bestimmungen in Kraft, um die Verarbeitung von „personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU zu regeln“. Gemeinsam mit dem UWG verhindert sie so die unlautere Nutzung von Daten im Rahmen von Spam-E-Mails.

H2: Enthält die DSGVO Bestimmungen zum Opt-in?

Prinzipiell sind nach Maßgabe der DSGVO auch Single-Opt-ins möglich. Im Gegensatz zu Double-Opt-ins bestätigen die Empfänger von geschäftlichen E-Mails beim Single-Opt-in nach Eintragung in ein Formular ihre E-Mail-Adresse nicht mehr zusätzlich. Im Streitfall ist dann aber nur noch schwer nachzuweisen, ob sich eine dritte Person mit einer fremden E-Mail in eine Empfängerliste eingetragen hat. Deshalb ist der Double-Opt-in in Deutschland mittlerweile Standard. Näher beleuchten wird das Thema E-Mail-Opt-in hier.